Impressumspflicht nach § 5 TMG
Telemedien, die mit dem Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit, also gegen Entgelt bereitgehalten werden unterliegen den Informationspflichten im Rahmen der Telemediengesetze (TMG).
Webseiten ohne Inhalt fallen nicht darunter.
Wo keine Inhalte sind, da sind auch keine Angebote und damit auch keine Impressumspflicht.
Diese so genannte „Baustellenseite / under construction page“ bietet zum jetzigen Zeitpunkt keine dargestellten Inhalte des Domaininhabers -
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